FAQ
Flexible Nutzung
Kann ich das Ammersee Denkerhaus auch ausprobieren?
Ja, komm einfach vorbei und probiere das Arbeiten im Coworking Space einfach für ein, zwei Stunden aus.
Finde ich immer Platz?
Wir tun alles, um Dir einen Platz zu bieten. Wenn alle Coworking Plätze besetzt sind, z.B. auch in einem nicht gebuchten Büro oder Besprechungszimmer. Du kannst auch auf Nummer sicher gehen und Dich kurz vorher anmelden. Eine Übersicht über die Verfügbarkeit unserer Büros und des Besprechungsraums findest Du in der Buchungsübersicht.
Kann ich das Ammersee Denkerhaus auch für Veranstaltungen nutzen?
Außerhalb der regulären Arbeitszeiten wollen wir die Räume auch für Gruppen und Veranstaltungen zugänglich machen. Lass uns miteinander besprechen, wie wir Deine Wünsche am besten erfüllen können.
Muss ich für die Anmietung eines Büros oder eines Schreibtisches eine Kaution hinterlegen?
Nein. Wir ermöglichen Dir eine flexible Nutzung unserer Räumlichkeiten auch wenn Du langfristig bei uns als Mieter bist.
Wie schnell kann ich kündigen?
Du musst nur bei Monatstickets Kündigungsfristen beachten. Diese müssen 4 Wochen vor Ablauf schriftlich gekündigt werden.
Wann ist das Ammersee Denkerhaus geöffnet? Kann ich auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten im Denkerhaus arbeiten?
Unsere regulären Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 08:30 bis 18:30 Uhr. Sag uns einfach vorher bescheid, wenn Du länger arbeiten willst. Wir werden uns bemühen, das möglich zu machen.
Darf ich mein Ticket an andere weitergeben?
Nein, die Nutzertickets sind nicht übertragbar.
Angebotenen Leistungen
Was versteht Ihr unter Fair Use?
Unter dem Begriff „Fair Use“ verstehen wir die übliche Nutzung einer angebotenen Leistung, ohne hierbei über die Stränge zu schlagen. Hierzu ein Beispiel: Das Drucken der normalen Geschäftskorrespondenz auf unserem Drucker fällt für uns unter „Fair Use“. Das Ausdrucken von Dokumenten mit großen Seitenzahlen sollte mit uns im Vorfeld abgesprochen werden. Wir behalten uns vor, Leistungen, die stark genutzt werden, zu einem fairen und marktüblichen Preis gesondert abzurechnen.
Die Genossenschaft
Ist die Genossenschaft als Kapitalgesellschaft für die Gläubiger und Mitglieder eine sichere Rechtsform?
Ja, der Vorstand wird von einem Aufsichtsrat/Bevollmächtigten kontrolliert. Die Genossenschaft samt ihrer Führung wird alle zwei Jahre vom Genossenschaftsverband Bayern geprüft. Deshalb gelten Genossenschaften als insolvenzsicherste Unternehmensform.
Muss ich Mitglied der Genossenschaft sein, um das Ammersee Denkerhaus nutzen zu können?
Nein, jeder kann das Denkerhaus nutzen. Wenn Du Mitglied in unserer Genossenschaft werden möchtest, kannst Du Dich an den Vorstand wenden.
Welche Vorteile habe ich als Mitglied der Genossenschaft?
Im Wesentlichen hast Du 2 Vorteile:
- Du kannst die Geschäftspolitik mitbestimmen
- Du wirst am Gewinn beteiligt
Wie groß muss meine Einlage sein und wie viele Anteile kann ich erwerben?
Die Einlage beträgt mindestens 1.000,- EUR. Der Vorstand kann die Einlage der Höhe nach begrenzen, um keine finanzielle Abhängigkeit von einem Einzelmitglied entstehen zu lassen.
Ist mein Stimmrecht von der Höhe meiner Einlage abhängig?
Nein, jedes Mitglied hat nur eine Stimme. Das Genossenschaftsmodell will den wirtschaftlichen Erfolg seiner Mitglieder durch Kooperation fördern und nicht die Kapitalvermehrung von Anlegern.
Ist mein Gewinnanteil von der Höhe meiner Einlage abhängig?
Ja und nein. Die Gewinnverwendung wird jedes Jahr von der Generalversammlung entschieden und kann als Dividende oder als Rückvergütung erfolgen. Der Gewinnanteil bemisst sich bei einer Dividende nach dem Kapitalanteil, bei einer Rückvergütung am Umsatzanteil der Mitglieder. Die Rückvergütung entspricht besonders dem Genossenschaftsgedanken, der den wirtschaftlichen Erfolg seiner Mitglieder durch Kooperation fördern will und nicht die Kapitalvermehrung von Anlegern.
Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen und was bekomme ich zurück?
Du kannst Deine Mitgliedschaft mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende kündigen. Deine Einlage unterliegt keinem Kursrisiko. Nach der Kündigung hast Du Anspruch auf das sogenannte Auseinandersetzungsguthaben; das ist Dein Geschäftsguthaben abzüglich etwaiger anteiliger Verlustvorträge. Allerdings ist eine Kündigung erstmals zum Ende des Jahres 2015 möglich, um die Genossenschaft nicht in der kritischen Gründungsphase zu gefährden. Und in schlechten Zeiten kann sich die Auszahlung zur Sicherung des Mindestkapitals verzögern.
Recht und Steuern
Kann ich zusätzlich zu meinem Home Office meine Nutzertickets für das Ammersee Denkerhaus steuerlich absetzen?
Das hängt von den individuellen Bedingungen ab. Frage bitte Deinen Steuerberater nach der für Deinen Fall günstigsten Gestaltung.
Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen. Irrtümer vorbehalten